Ursprünge von Kapelle und Wallfahrtsort Rigi-Klösterli
Unterallmeind-Korporation Arth
Im Jahre 1353 konnten sich die Arther Kirchgenossen aus dem ererbten Besitz der damaligen Herzogin Markgräfin Maria von Bayern loskaufen.
Mit dem sogenannten „Wegweisbrief“ einigten sich die teilungsbevollmächtigten Genossen über die Landrechte und teilten den Arther Talboden kurze Zeit später unter den alteingesessenen Geschlechtern auf. Wald und Alpweiden in höheren Lagen blieben dagegen in deren gemeinsamen Besitz. Die heutige Unterallmeind-Korporation Arth entsteht.
Berg der Älpler, Hirten und Sennen
Die ersten, zumeist einzigen Bewohner der Rigi waren demnach angestammte Älpler, Hirten und Sennen. Dies besass Geltung während der ganzen Zeitperiode der frühesten urkundlichen Nachrichten bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts. Auf der Rigi standen weder Kapellen noch Gasthäuser.
Wallfahrtsort Rigi-Kaltbad
Schliesslich wurde im Kaltbad auf Grund wundersamer Geschehnissen 1585 eine kleine Kapelle zu Ehren des hl. Michael geweiht.
Fromme Pilgerscharen erreichen den Ort. Um die Wallfahrt auch von der Schwyzer- und Zugerseite her zugänglich zu machen, führte ein Pilgerweg von Goldau bis Rigi-Kaltbad.
Was das religiöse Leben der Älpler und Hirten betraf, so verrichteten diese werktags ihre Andachten und besuchten an Sonn- und Feiertagen die heilige Messe im Kaltbad.
Mit beständiger Seelsorge für Älper- und Pilgerschaft betraute die kirchliche Obrigkeit das 1655 im Rahmen katholischer Reformbestrebungen neu ins Leben gerufene Kapuzinerkloster Arth.
Jeweils zu Beginn der Alpfahrt segneten die Väter Kapuziner Weiden und Vieh; zur Alpzeit hielten sie die Messe mit Predigt und spendeten die hl. Sakramente. Im Herbst zogen die Kapuziner mit Hirten und Herden dann wieder ins Tal.
Jahre danach war die kleine Michaels-Kapelle dem Andrang der Älpler- und Pilgerschaft nicht mehr gewachsen. Unter den Sennen entstand Streit um den Platz im Gotteshaus. Die Luzerner, auf deren Gebiet die Kapelle stand, beanspruchten ihr Vorrecht und verwehrten den Schwyzern entgegen ihrem Willen den Zutritt.
Neue Kapelle Rigi-Klösterli
Alsbald versammelten sich die Älpler der Schwyzer-Seite auf Rigi-First zur Beratung.
Anwesenheit erwies nebenbei der reiche, verheiratete aber kinderlose Arther Ratsherr, Kirchenvogt und Alpsäckelmeister Johann Sebastian Zay. Grossherzig anerbot er sich inmitten des Versammlungsverlaufs, mit seinem Vermögen drunten in der trichterförmigen Talmulde, genannt „im Sand“, als Trost für die Älplerschaft eine eigene Kapelle zu Ehren der Gottesmutter Maria zu erbauen.
Ansporn hierzu gab ihm offensichtlich die Legende eines genauso reichen, verheirateten aber ebenso kinderlosen Patriziers aus Rom.
1688 wurde unter Mithilfe aller auf der Rigi lebenden Älpler, Knechten und Mägden in Fronarbeit mit dem Bau begonnen. Bereits 1689 vollendete man die Kapelle.
Im Jahr darauf konnte das sehr schöne, andachtsvolle Gnadenbild Mariens, welches vom Arther Kunstmaler Johann Balthasar Steiner mit fleissiger Hand in Rom selbst gemalt wurde und überdies als meisterhafte Kopie des dortigen berühmten Originals „Maria zum Schnee“ in der Kirche Santa Maria Maggiore zu würdigen ist, in den Altaraufbau eingesetzt werden.
Des Weiteren versah Zay die Kapelle mit Stiftungen, damit sie auch nach seinem Tod ihre segensreiche Aufgabe zu erfüllen vermochte. Dazu bedurfte es aber noch eines besonderen Privilegs: Dem Ratsherr und Stifter Zay gelang es 1696, die Kapelle „in ewigen Schutz und Schirm“ der Glaubenskongregation des Vatikans zu unterstellen. Die Stiftung Rigi-Klösterli wurde demzufolge „exempt“, das heisst, weder die Pfarrgeistlichkeit noch der Bischof sondern nur der Papst besass alleinige Rechtsgewalt, um in die Geschicke des neuen Wallfahrtsortes auf der Rigi einzugreifen. Die päpstliche Urkunde hält fest: „Das Kapellchen soll ein Sammelplatz aller Betrübten auf alle, auch späteste Zeiten sein“. So wurde im Jahr 1700 die Kapelle nicht vom Bischof, sondern zu guter Letzt vom päpstlichen Nuntius auf den Titel „Maria zum Schnee“ geweiht.
Ratsherr Zay sorgte sich ausserdem um bleibende Seelsorge: Seit zwanzig Jahren bestiegen Kapuziner aus dem Kloster Arth die Rigi, um im „Klösterli“ die Sonntagsgottesdienste zu halten. Unterkunft fanden sie in verschiedenen Alphütten.
Um dieser Erschwernis Abhilfe zu verschaffen, liess er neben der neu erbauten Kapelle zudem ein kleines Häuschen mit Küche, Stube und zwei Klosterzellen für die Unterkunft der Kapuziner erstellen. Später kam ein zweites Stockwerk mit vier kleinen Zimmern für Patres und Gäste hinzu. Dank der aufblühenden Wallfahrt war die Urzelle von Rigi-Klösterli gegründet und gesichert.
1715 verlebten die Kapuziner erstmals den ganzen Sommer auf der Rigi. Seitdem heisst der Ort Rigi-Klösterli.
Neubau der heutigen Kapelle Rigi-Klösterli
Bloss fünfundzwanzig Jahre später mussten sich die Verantwortlichen zunächst eingestehen, dass die Kapelle für die grösser werdende Älplerschaft sowie den Ansturm der Pilgerschaft platzmässig nicht weiter genügen konnte.
Um dieser misslichen Platznot für alle Zeiten beizukommen, wurde sodann unter der Ägide von Landamman Christophorus v. Schorno, unterstützt von seinem Bruder Pater Paul Schorno, nach dem Rückbau der Kapelle nachfolgend der Neubau einer viermal grösseren, weitaus stattlicheren Kapelle in selbiger Fronarbeit in Angriff genommen.
Witterungsbedingt und - heute würde man wohl sagen - in logistischer Hinsicht stand die Bauherrschaft diesbezüglich zweifelsfrei vor grossen Herausforderungen.
Den Grundstein segnete am 7. Juli 1716 Johann Josef Sager, bischöflicher Kommissar und Pfarrer von Sattel.
Nach dreijähriger Bauzeit während den Sommerhalbjahren brachte man den Rohbau unter Dach und Fach. Der wohl aufwändigere Innenausbau zog sich bis 1721 in die Länge.
Am 9. Oktober jenes Jahres stand hingegen für immer der Freudentag der Weihe dieses zweiten Gotteshauses auf Rigi-Klösterli vor der Tür. Der hochwürdigste Ferdinand Geist, Weihbischof von Konstanz, konsekrierte an jenem denkwürdigen Herbsttag die Kapelle von neuem der lieben Frau „Maria zum Schnee“ und nebenbei dem hl. Antonius sowie der hl. Anna.
Wallfahrt im 18. Jahrhundert
Einsiedeln sowie Flüeli-Ranft waren im 18. Jahrhundert vielbesuchte Schweizer Wallfahrtsorte.
Sofern es den Pilgern die Zeit erlaubte, machten diese auf ihrer Pilgerreise gerne einen Abstecher zu den etwas verborgenen Wallfahrtsorten auf den Höhen des Rigiberges.
Die „tugendsamen Rigi-Pilger“ pflegten bei ihrer zusätzlichen Berg-Wallfahrt gleichwohl beide Kapellen zu besuchen, das heisst, sie stiegen vom Klösterli übers Kaltbad nach Weggis hinab oder kamen von der Luzerner-Seite ins Kaltbad, um über das Klösterli nach Arth und Goldau zu gelangen.
Mit dem Bau der jetzigen Kapelle auf Rigi-Klösterli und dem damit verbundenen und aufblühenden Wallfahrtswesen zu Beginn des 18. Jahrhunderts entsendete das Kloster Arth seit 1715 in den Sommerhalbjahren einen zweiten Pater sowie einen Laienbruder zur Bewältigung aller anfallenden Arbeiten.
In der Folge mussten für etliche weitere Jahre auf dieser Weise jährlich bis zu fünfzehntausend Pilger betreut werden. Da der Pilgerstrom mit der Zeit abermals anwuchs, war die Bereitstellung eines dritten Paters unumgänglich. 1772 wurden beispielsweise nicht weniger als fünfundzwanzigtausend hl. Kommunionen ausgeteilt. Zum ersten Mal wagte nach allem im Jahre 1775 Superior Pater Damascensus von Bünzen zusammen mit einigen wenigen Familien den harten Winter droben im Klösterli zu verbringen.
Noch höher lag die Zahl der Pilger in den entbehrungsreichen Jahren der französischen Revolution. Für leibliche oder gar manche seelische Bedürftigkeit erfuhr die einheimische, hart gebeutelte Bevölkerung sowie die übrige Pilgerschaft bei Wallfahrten zur Gottesmutter und bei den Vätern ungezählte Hilfe und zuversichtlichen Trost.
Über 300 jähriges segensreiches Wirken der Schweizer Kapuziner-Provinz
Die Zeitspanne eines überaus segensreichen Wirkens der Schweizer Kapuziner-Provinz auf den Höhen des Rigiberges umfasst über 300 Jahre. Diese begann mit der erstmaligen, seelsorgerlichen Betreuung der Älplerschaft zu Ende des 16. Jahrhunderts im „kalten Bad“.
Auf Rigi-Klösterli übertrug seinerzeit der Apost. Stuhl durch seinen Nuntius in der Schweiz, auf Antrag des Stifters Ratsherr und Kirchenvogt Johann Sebastian Zay, Leitung und Verwaltung der ganzen Gründung auf Rigi-Klösterli der Schweizer Kapuziner-Provinz.
Diese Gründung mit Kapelle und Hospiz hatte von Anfang an den Charakter einer kirchlichen Stiftung mit der Eigenart einer Ordensniederlassung der Kapuziner. Mit öffentlicher Urkunde vom 29. Januar 1969 wurde für diese altrechtliche Stiftung durch die Schweizer Kapuziner-Provinz eine Stiftungsurkunde verfasst.
Mit dem Tod von P. Fromund Balmer am Josefstag 2014 sowie dem zweifellos bedauerlichen, definitiven Aufhebungsbeschluss der Schweizer Kapuziner-Provinz für die Niederlassung Rigi-Klösterli im vorangegangenen Jahr 2016 zog sich die Schweizer Kapuziner-Provinz endgültig von der Stiftungsaufsicht zurück. Der Aufhebungsbeschluss von Seiten der Provinz war letzten Endes einfach die Folge eines allgemein bekannten, mitgliedermässig schon fast dramatischen Ausblutens aller alten Orden innerhalb der katholischen Kirche.
Noch im selben Jahr haben sich die Bevollmächtigten der Schweizer Kapuziner-Provinz mit dem bischöflichen Ordinariat Chur in Verbindung gesetzt, um die Weiterführung der bestehenden Stiftung nach dem Wegzug der Kapuziner durch andere Geistliche sicherzustellen und die Verwaltung der Stiftung und die Stiftungsaufsicht neu zu regeln.
Die bestehende kirchliche Stiftung soll in ihrer Ausrichtung - wie sie bis anhin bestand - erhalten bleiben. Da sich die Schweizer Kapuziner-Provinz für alle Zeiten und unwiderruflich aus der Stiftung „Kapuziner Hospiz Rigi-Klösterli“ zurückgezogen hat, wird die Stiftung fortan unter dem neuen Namen „Kapellstiftung Rigi-Klösterli“ weitergeführt werden. Die Stiftungsaufsicht obliegt darüber hinaus dem Bischof von Chur; respektive dem Bistum Chur.
Der zwischenzeitlich neu ernannte Stiftungsrat möchte es an dieser Stelle nicht unterlassen, der Schweizer Kapuziner-Provinz für das wahrlich grossartige, mehr als dreihundertjährige Wirken zum seelsorgerlichen Wohle der Älplerschaft, der ganzen Talbevölkerung sowie der gesamten Pilgerschaft zu danken.
Für alle Kapuziner, welche mit ihrem Beten und Arbeiten im Verlauf dieser Zeitspanne auf Rigi-Klösterli gewirkt haben, steht das in menschlicher, religiös-spiritueller Hinsicht so fraglos bestechende Glaubenszeugnis des zuletzt verstorbenen - von Älplerschaft, Talbevölkerung und weiteren Pilgerschaft unvergessenen, wohlgelittenen P. Fromund Balmer. Seit dem Tod von Pater Fromund Balmer vor drei Jahren, fristen Seelsorge und Wallfahrt auf Rigi-Klösterli ein eher bescheidenes Dasein.
Kapellstiftung Rigi-Klösterli - neue, eigenständige Stiftung kirchlichen Rechts
Da im Vorfeld der eine oder andere Lösungsansatz bezüglich einer neuerlichen Belebung dieses einst so bedeutsamen Wallfahrtortes mitsamt der neu zu ordnenden Seelsorge wieder verworfen werden musste, so konnte im Nachhinein mit Hilfe von Domherr Walter Niederberger von Chur die Errichtung der neuen, eigenständigen und rechtsfähigen Kapellstiftung Rigi-Klösterli nach Gesetzeswerk des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), den Bestimmungen des Codex Iuris Canonici (CIC) sowie den Satzungen des Bistums Chur in die Wege geleitet werden.
Suche nach geeignetem Wallfahrtspriester
Vordergründig ist jetzt Pfarrer Ugo Rossi, Goldau; Dekan der Bistumsregion Innerschwyz, in erster Linie damit gefordert, einen geeigneten, aufgeschlossenen, liebenswürdigen und leutseligen Wallfahrtspriester aus dem bistumseigenen Klerus zu suchen.
Hauptsächlich wird der Priester für Wallfahrt und Seelsorge auf Rigi-Klösterli zugegen sein. Ergänzend ist angedacht, dass jener nach gegenseitiger Absprache eben auch für andere, ordentliche und wiederkehrende Seelsorgetätigkeiten drunten in den Talpfarreien Arth und Goldau miteinbezogen sein wird.
Das neu bestellte Ratsgremium der Kapellstiftung Rigi-Klösterli wird in gleichem Masse auf das Wohlwollen und Vertrauen der ganzen Älplerschaft, Talbevölkerung und der auswärtigen Pilgerschaft bedacht sein.
Da die Stiftung wie zuvor auf keine ordentlichen Kirchensteuerträge zurückgreifen kann, ist diese in Bezug auf Wallfahrt und Seelsorge sowie des Gebäudeunterhalts von Kapelle und Hospiz nach wie vor auf die finanzielle Unterstützung aller Bevölkerungsschichten angewiesen.
Der neue Stiftungsrat ist abschliessend der festen Überzeugung, dass auf diese Weise auf Rigi-Klösterli hinsichtlich Wallfahrt und Seelsorge endlich wieder bessere Zeiten einkehren sollten.
Am Neujahrstag 2018 konnte der vom Diözesanbischof von Chur auf Ersuchen des Stiftungsrates der Kapellstiftung Rigi-Klösterli neu ernannte Kaplan des traditionsreichen Wallfahrtsortes auf Rigi-Klösterli - Martin Camenzind - durch den Goldauer Pfarrer Ugo Rossi, Dekan der Bistumsregion Innerschwyz und somit erstverantwortlicher Repräsentant des Bischofs von Chur sowie als dessen erstbestellten Präsidenten der Kapellstiftung Rigi-Klösterli feierlich in sein Amt eingesetzt werden.
Auch für künftige Generationen…..
Am Ende gibt der neue Stiftungsrat der Hoffnung Ausdruck, dass mit dem neuerlichen Besuch der liturgischen Feiern, der materiellen und nicht zuletzt auch finanziellen Unterstützung der neuen Kapellstiftung Rigi-Klösterli die althergebrachte Wallfahrt und die damit verbundene Seelsorge auf Rigi-Klösterli sowie Unterhalt von Kapelle und Hospiz ganz im Sinne der ursprünglichen Stifterabsicht guten Gewissens an unsere künftigen Generationen weitergegeben werden kann.
Stiftungsrat Kapellstiftung Rigi-Klösterli
Verfasser: Leo Schindler